🐾 Neues Hundegesetz Kanton Zürich

Wichtige Information: Neues Hundegesetz im Kanton Zürich ab 1. Juni 2025

Liebe Hundehalterinnen und Hundehalter

Ab dem 1. Juni 2025 tritt im Kanton Zürich das revidierte Hundegesetz in Kraft. Es bringt wichtige Änderungen mit sich, die für alle Hundehalter verbindlich sind – unabhängig von Rasse, Grösse oder Alter des Hundes.

Als anerkannter Hundetrainer im Kanton Zürich sind wir berechtigt, gesetzeskonforme Ausbildungen und Beratungen anzubieten und begleite euch und eure Hunde kompetent durch alle Anforderungen.

Das bedeutet für euch:

Obligatorische Ausbildung für alle Hundehaltende

Theoriekurs: Pflicht für Personen, die erstmals oder seit über zehn Jahren wieder einen Hund halten. Der Kurs vermittelt Grundwissen zu Pflichten, artgerechter Haltung und Verantwortung und schliesst mit einer Prüfung ab. Er ist vor oder spätestens zwei Monate nach der Anschaffung des Hundes bzw. nach dem Zuzug in den Kanton Zürich zu absolvieren.

Praxiskurs: Alle Hundehalter:innen müssen einen praktischen Ausbildungskurs mit mindestens sechs Lektionen besuchen. Die Ausbildung beginnt ab dem sechsten Lebensmonat des Hundes und muss innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein. Ziel ist eine solide Grunderziehung und sicheres Führen auch in herausfordernden Alltagssituationen. Wer die Lernziele nicht erreicht, muss zusätzliche Lektionen absolvieren. 

Der Besuch einer Hundeschule macht Mensch und Tier Spass und festigt die Bindung.

Das Team von Blättler’s Hundeschule in Volketswil bietet verschiedene Kurse an und freut sich auf Ihren Besuch.